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AM-VO
1. Maschinen- und Anlagensicherheit von neuen und alten Maschinen
- Bestandsaufnahme inkl. Risikobeurteilung
- Festlegung von Mindeststandards einer „sicheren“ Maschine
- Sicherheitstechnische Prüfung sämtlicher Maschinen (gem. Abschnitt 4, AM-VO für alte Maschinen)
- Erstellung technischer Dokumentationen (CE-Kennzeichnung, etc.) und Betriebsanleitungen
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2. Abnahmeprüfungen und/ oder wiederkehrende Prüfungen gemäß der Abschnitte 1 – 4 der AM-VO
- Krane einschließlich Ladekrane auf Fahrzeugen, ausgenommen schienengebundene und nicht schienengebundene Fahrzeugkrane (Mobilkrane), sowie Turmdrehkrane
- sonstige kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, die vor der Verwendung eingebaut oder montiert werden müssen
- durch mechanische oder elektronische Führungs- bzw. Leitsysteme geführte Regalbediengeräte
- Fahrzeughebebühnen
- auf Fahrzeugen aufgebaute Ladebordwände
- kraftbetriebene Anpassrampen
- fest montierte Hubtische zur ausschließlichen Beförderung von Gütern
- Arbeitskörbe für Krane, Hubstapler und mechanische Leitern, wenn die Verwendung vom Hersteller oder Inverkehrbringer
- des Kranes, Hubstaplers oder der mechanischen Leiter nicht vorgesehen ist
- Fassadenbefahrgeräte, Mastkletterbühnen, Bauaufzüge mit Personenbeförderung, Einrichtungen zur Beförderung von ArbeitnehmerInnen im Schornsteinbau
- kraftbetriebene Türen und Tore einschließlich solcher von Fahrzeugen und Schließkraftmessungen an Tür- und Torsystemen nach DIN 18650
- Tore, die sich nach oben öffnen, mit einer Torblattfläche über 10m²
- Materialseilbahnen, auf die das Seilbahngesetz 2003, BGBl. 1 Nr. 103/2003, aufgrund § 3 Z 2 und 3 SeilbG 2003 keine Anwendung findet
- Bagger und Radlader zum Heben von Einzellasten
- Förderanlagen für Untertagebauarbeiten (z.B. Schachtbefahrungsanlagen, Schrägaufzüge)
- Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel für Lasten oder Arbeitskörbe
- selbstfahrende Arbeitsmittel, ausgenommen Fahrzeuge, für die eine Prüfpflicht nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), BGBl. Nr. 267, besteht
- Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz
- Befahr- und Rettungseinrichtungen
- mechanische Leitern
- Stetigförderer, ausgenommen Förderbänder und Rollenbahnen unter 5 m Förderlänge
- kraftbetriebene Pressen, Stanzen und Spritzgießmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme
- Bolzensetzgeräte
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Großmaschinenbau
- Betonmischanlagen
- Silos
- Recyclinganlagen
- Sieb- und Waschmaschinen für Kies sowie alle Arten von Brechern
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SACHVERSTÄNDIGE
Maschinentechnische Anlagen
- Sämtliche Metallbearbeitungsmaschinen (Stanzen, Pressen, Abkantmaschinen, etc.)
- Hebeanlagen aller Art
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Inspektionsstelle HBV 2009
Gruppe 1 - 4 Aufzüge, Hebeanlagen, Fahrtreppen, etc. (Bundesländer Stmk., Ktn., Bgld., NÖ, OÖ, Wien, Sbg.)
- Inspektionsstelle gemäß HBV 2009 (Aufzugsprüfer) für überwachungsbedürftige Hebeanlagen der Hebeanlagengruppen 1, 2, 3 und 4
- Vorprüfung, Abnahmeprüfung, regelmäßige Überprüfung, außerordentliche Überprüfung, Betriebskontrolle von Hebeanlagen aller Gruppen inkl. Dokumentation
- Hebeanlagengruppe 1: Aufzüge (einschließlich Schrägaufzüge), Hebeeinrichtungen für Personen, Güteraufzüge, Kleingüteraufzüge
- Hebeanlagengruppe 2: Fahrtreppen, Fahrsteige
- Hebeanlagengruppe 3: Hubtische, Treppenschrägaufzüge, Hebeanlagen mit Lastträgern, die sich zwar nicht an starren Führungen entlang, aber in einer räumlich vollständig festgelegten Bahn bewegen
- Hebeanlagengruppe 4: Feuerwehraufzüge, Hebeanlagen, die im Brandfall benützt werden dürfen, Hebeanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX)
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AUFZUGSPRÜFERIN
Eingetragene Aufzugsprüferin für die Bundesländer Stmk., Ktn., Bgld., NÖ, OÖ, Wien, Sbg. und Tirol
Leistungen:
- Vorprüfung inkl. Dokumentation
- Abnahmeprüfung inkl. Dokumentation
- Wiederkehrende Überprüfungen inkl. Dokumentation
Für Personen- und Lastenaufzüge, Behinderten- und Homelifte, Treppenschrägaufzüge (Treppenlifte), Behindertenplattformen,Poollifte, Güter- bzw. Lastenaufzüge, Kleinlastenaufzüge, Hebeanlagen aller Art im Therapiebereich.
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SEMINARE
- Praxisorientierte Informationsschulungen auf dem Fachgebiet 60.36 (angetriebene Türen, Tore und Schrankenanlagen) inkl. Normenkunde
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Eingetragen in der Sachverständigen-Liste
- 60.36 Angetriebene Türen, Tore, Schranken
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